allconstructions.com [ Lithuania (LT), Latvia (LV, RU), Poland (PL), UK (EN), Russia (RU) ] | anonsas.lt | leisureguide.info) | autoreviu.lt | visasverslas.lt | viskas.lt | agrozinios.lt

Asa_logo2_topAsa_logo2_bottom
  Information
serneuerung
Wie nutzt man
das System
Kontaktieren
Sie uns

Menu:

 
 
Tematisch im Katalog geordnete Firmen

1 2
 
Comments: 0   Views : 310

Die europäischen Anforderungen zur automatischen Brandschutzanlagen
Drucken 2008-06-13 18:49  

Visitor rating 0.0 / Total 0.0

Im Westeuropa gelten die britischen Standards der Brandschutzregelungen BS 5839-1:2001.

Was sollte man bei der Montage der Brandmelder beachten:

Die Funktionen der Rauch-und Wärmemelder sind von der Konvektion abhängig, die heißes Gas und den Rauch bis zum Melder bringt. Diese Meldeanlagen sollte man in den Stellen anbauen, wo sie am schnellsten auf die brennende Produkte reagieren. Gewöhnlich sammeln sich die Gase und der Rauch im Raum ganz oben, deswegen müssen die Melder auch dort montiert werden.

Der Rauch und heißes Gas gehen nach oben, wo sie sich mit der klaren und kalten Luft vermischen. Also, wenn der Raum höher ist, erweitert sich das Feuer schneller, bis es die Melder reagieren. Dieser Efekt läßt sich durch die Verwendung der sensibleren Meldeanlagen ausgleichen. Die linearen Rauchmelder mit optischer Strahlung sind dem Efekt der hohen Decke nicht besonders empfindlich, weil mit der zunehmender Rauchfläche auch die Strahlung länger wird, die vom Rauch bewirkt wird.

Außerdem, wenn der Konvektionsstrom frische Luft bekommt, fällt die Gastemperatur. Wenn die Decke ziemlich hoch ist und die Temperatur oben im Raum hoch ist, kann sich die Temperatu der Gas- und Rauchmischung bis zur Raumtemperatur sinken. Das ist möglich, wenn die Raumtemperatur wegen der heißen Sonne steigt. Oben kann sie höher als die Rauchtemperatur sein. In solcher Höhe bildet sich die Rauchschicht früher (als ob im Raum eine unsichbare Decke wäre) als sie die reale Decke tatsächlich erreicht. Dieser Prozeß heißt Schichtung. In diesem Fall werden weder der Rauch, noch das Gas die in der Decke montierten Melder bewirken, egal wie empfindsam sie sind. Gewöhnlich ist es sehr schwer zu raten in welcher Höhe die Schichtung erfolgt, weil dies von vielen Faktoren bestimmt wird. Wenn der Melder in der geratener Schichtungshöhe eingebaut wurde und es keine Schichtung gab oder sie sich tiefer gebildet hat, kann man den Brand zu spät bemerken, weil der ziemlich dünne Konvektionsstrom den Melder ausweicht. Der Brand wird sich verbreiten und es wird immer wärmer, der Konvektionsstrom wird die Wärmegrenze erreichen und die Melder in der Decke werden im späteren Brandstadium reagieren als es ohne Schichtung wäre.

Die Feuermelder sind dagegen nicht von der Konvektion abhängig, weil sie die Feuerstrahlung fixieren. Sie müssen also eingebaut werden; ihre Empfindlichkeit läßt aber mit der Entfernung des Brandherdes nach. Selbstverständlich können sie verhältnismäßig tief montiert werden, um schneller auf das Feuer reagieren zu können, die zu tiefe Montage (in diesem Fall ist die direkte Sicht zum Feuer nötig) kann jedoch die zu späte Reaktion auf den Brand bedeuten.

Gewöhnlich werden für den Schutz eines bestimmten Bereichs die obengenannten Erwägungen zur Grundlage gelegt, obwohl einzelne Flächen mit den zusätzlichen Meldern geschützt werden können. Die Anlagen mit den linearen Wärmemeldern können beispielweise zum Schutz der elektrischen Leitung verwendet werden. In diesem Fall sollten die Melder möglichst nahe der möglichen Wärmequelle eingebaut werden. Man sollte nicht vergessen, daß die Funktionseffektivität der Melder die zwischen ihnen und dem geschützten Platz vorhandene Abschirmungen beeinflussen. Wichtig ist, daß die Wärme-und Gasmelder nicht zu nah an den Abschirmungen installiert werden. Neben der Verbindung von der Decke und der Wand gibt es eine Raumfläche, die für die Fixierung der Wärme- und Rauchveränderungen nicht geeignet ist. Es ist nicht wirksam den Rauch zu fixieren, wenn Kohlendioxid wegen der Luftdiffusion in den Melder gelangt. Die Gase und der Rauch erweitern sich paralell der Decke, deswegen bildet sich an der Decke eine unbewegliche Schicht. Der Melder sollte also nicht in einer Höhe mit der Decke montiert werden. Diese Beschrängung gilt nicht für die Aspirationsanlage, da sie die Luft in ihrer Bewegung analysiert.


Bei der Montage der Melder muß man die möglichen Luftströme im Raum einschätzen. Die Klimaanlagen und hochleistungsvolle Belüftungsanlagen können einen negativen Einfluß auf die Wirksamkeit der Melder machen, indem sie die frische Luft liefern und den Rauch und Gase wegblasen. Freilich können die Rauchmelder in den Belüftungskanälen eingebaut werden, dort würden sie die weitere Rauchausbreitung ins Belüftungssystem verhindern. Sie können auch an das einheitliche Brandschutzsystem angeschlossen werden. Wenn die Empfindlichkeit der Melder normal ist, kann man sich nicht nur auf sie verlassen, weil der Rauch von der frischen Luft vertrieben werden kann.

Der von Punktmeldern überwachte Bereich

Unter der flachen Decke sollte der Abstand zwischen dem beliebigen Punkt des geschützten Raumes in der Horizontalprojektion und dem nächsten Melder nicht 7,5 m überschreiten, wenn es ein Rauchdetektor ist und nicht über 5,3 m bei dem nächsten Wärmedetektor sein.

Nach der Einschätzung der Rauch-und Wärmemelderstrahlung im geschützen Raum, wird beschlossen, wie dicht die Melder zu montieren sind. In den bis zu 2 m breiten Korridors kann man die Rauchmelder je 15 m einbauen und die Wärmemelder - je 10,6 m. Die Rauchdetektoren an der Decke sollte man so montieren, daß ihre empfindlichen Elemente unter der Deckenebene liegen: 25-600 mm beim Rauchmelder und 25-150 mm beimWärmemelder.

Diese Anforderung kann man befolgen, nachdem man die dargelegte Information und den Typ des Raumes eingeschätzt hat. Wenn es kleine Fensterdächer gibt, sind die Melder an jedem First zu montieren, außer den Fällen wo der Höhenunterschied zwischen der oberen und unteren Dachkonstruktion 600 mm ist, wenn´s um die Rauchmelder geht, und - 150 mm, wenn´s um die Wärmemelder geht.

In den unbelüfteten Räumen müssen die sensible Elemente der Feuerschutzdetektoren in ca. 10-12 cm Abstand von der Dachkonstruktion eingebaut werden. Die Punktmelder des Rauch und der Wärme müssen mit einem 50 cm Mindestabstand von jeder, über 25 cm tiefen Wand, Trennwand oder Abschirmung, die den Rauch und warme Gase aufhalten können, eingebaut werden. Wenn die abgrenzende Raumelemente über 1 m breit sind, dann ist diese Anforderung nicht erfüllbar und der Melder wird möglichst nah am Zentrum eingebaut.


Die in der Hauptdecke eingebaute Melder können auch den von der perforierten Hängedecke ausgestatteten Raum überwachen, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden: 1. wenn die perforierte Decke nicht mehr als 40 Prozent vom 1m² der beliebigen Deckenfläche beträgt, 2. die minimale Tiefe jeglicher Perforation nicht weniger als 10 mm ist, 3. die Hängedecke nicht dicker als drei Breiten jedes perforierten Deckenteils ist.

In jedem anderen Fall müssen die Melder unter der Hängedecke eingebaut werden und wenn die Notwendigkeit besteht, den Raum über der Decke schützen, müssen an die Hauptdecke die zusätzliche Melder eingebaut werden.

Die Melder sollen mit einem Mindestabstand von einem Meter von der Schacht der Entlüftungsanlage eingebaut werden. Dort, wo die Luft aus den Entlüftungsschachten über die perforierte Decke gelangt, muß sie mit einem Bildschirm von jedem Melder in 6 cm Umfang getrennt werden. Da, wo es die Balken, Beleuchtungskörper oder andere Anlagen an der Decke gibt und den Rauchstrom verhindern kann, müssen die Melder mit dem Abstand montiert werden, der nicht größer als Doppelhöhe des Hindernisses ist. Die Balken werden als Wände betrachtet, wenn sie über 15 cm breit sind und über 10 Prozent höher als die Decke sind. Wenn die geschützte Zone von den Trennwänden oder Regalen geteilt wird, deren obere Teil 30 cm von der Decke entfernt ist, müssen sie als ununterbrochene bis zur Decke reichende Wände betrachtet werden. Der Melder sollte so eingebaut sein, daß es um ihn wenigstens 50 cm Freiraum bleibt.

Lineare Rauchmelder müssen so montiert werden, daß der Abstand zwischen dem jeglichen Punkt des geschützten Raumes in der Horizontalprojektion und dem nächsten Punkt der optischen Strahlung nicht 7,5 Meter überschreitet, d.h. es muß eine kontrolierbare, maximal 15 m breite Strecke sein. Bei der Montage der linearen Rauchmelder sollte man nicht vergessen, daß zwischen dem Strahl und der Decke wenigstens 2,5-60 cm Abstand sein muß und wenn die Deckenhöhe mehr als um 60 cm wechselt, muß man unbedingt den Dachraum schützen. In den nicht belüfteten Räumen sollte die Strahlung des linearen Detektors 12 cm entfernt von der Dachkonstruktion gehen, unter der Berücksichtigung, daß die Trennwände und Regale, die weniger als 30 cm bis zur Decke nicht reichen und die Balken, die breiter als 15 cm und 10 Prozent tiefer als die Decke sind, als ununterbrochene Wände gelten. Die lineare Rauchmelder müssen so eingebaut werden, daß maximal 3 m der optischen Strahlung näher als 50 cm zur Wand, Abschirmung oder zu anderem den Rauch aufhaltenden Hindernis kommt.

Wenn der geschützte Raum die abfallende Decke hat, dann muß zu der früher angegebenen 7,5 m Größe bis zu 1 Prozent für jeden Abfallgrad dazugerechnet sein, bis man die Vergrößerung von 25 Prozent erreicht.

Wenn die lineare Rauchmelder in einer größeren als 60 cm Abstand von der Decke montiert werden, dann muß die geschützte Fläche um 12,5 Prozent größer sein als der höchste Fixierungspunkt der optischen Strahlung. Wenn es die Möglichkeit besteht, daß im Raum mit den einmontierten linearen Meldern die Leute erscheinen, muß der Strahl wenigstens 2,7 m über den Fußboden laufen.

Die Plazierung der linearen Wärmemelder

Lineare Rauchmelder müssen so montiert werden, daß der Abstand zwischen dem jeglichen Punkt des geschützten Raumes in der Horizontalprojektion und dem empfindlichen Element nicht die 5,3 Meter überschreitet, d.h. die Strecke der geschützten Fläche kann maximal 10,6 Meter betragen.

Wenn die geschützte Fläche die abfallende Decke hat, muß zu der früher angegebenen 5,3 m Größe 1 Prozent für jeden Abfallgrad dazugerechnet werden, aber nicht mehr als 25 Prozent.

Bei der Montage der linearen Rauchmelder muß der Abstand zwischen den empfindlichen Elementen und der Decke von 2,5 bis 15 cm betragen, wenn aber der Höhenunterschied der Decke 15 cm überschreitet, muß man den Dachraum schützen. In den unbelüfteten Räumen muß der lineare Wärmemelder 12 cm von der Dachkonstruktion entfernt sein.

Trennwände und Regale, deren obere Teil 30 cm von der Decke und Dachbalken entfernt und 15 cm breiter und 10 Prozent höher als die Decke ist , werden als Wände bewertet.

Die lineare Rauchmelder müssen so eingebaut werden, daß maximal 3 m der optischen Strahlung näher als 50 cm zur Wand, Abschirmung oder zu anderem den Rauch aufhaltenden Hindernis kommt.

Da, wo die lineare Wärmemelder für den Schutz der Energieversorgungsanlagen oder Kabel verwendet werden, müssen sie möglichst näher der möglichen Brandstelle eingebaut werden: über der Anlage oder direkt an ihr.

Die vorgeschriebenen Raumhöhen bei unterschiedlichen Meldertypen:

Typ des Melders

Maximale Deckenhöhe (m)
Anlage der Kategorie L
(Schutz des

Menschenlebens)

Maximale Deckenhöhe (m)
Anlage der Kategorie P
(Schutz des Vermögens)

Wärmeklasse A1 gemäß

EN54-5

9.0

13.5

Andere Klassen

7.5

12

Punktmelder des Rauchs

10.5

15

Gasmelder

10.5

15

Optischer linearer

Rauchmelder

25

40

Ansaugende Rauchmelder

(Aspirationsrauchmelder)

- normale Empfindlichkeit

10.5

15

- hohe Empfindlichkeit

12

17

- übergroße Empfindlichkeit

15

21

ALLESBAUABC.DE


Kategorien: Arbeitsschutz, Feuerschutz (Thema), Sicherheitssystemplanung