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Sicherheit bei der Arbeit
Drucken 2008-05-12 19:04  

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Beinahe die Hälfte der Todesfälle bei der Arbeit passieren wegen der nicht richtig  organisierten Arbeit. Die Hälfte der Arbeitsunfälle mit dem tödlichen Ausgang geschieht im Bau-und Transportbereich. Ein Drittel der tödlich Verunglückten haben an den Baustellen gearbeitet - da ist die Todesrate in Litauen dreimal so hoch als die Durchschnittsrate der EU-Länder. Der meist gefährlichste Beschäftigungsbereich ist die Holzbearbeitung, Chemieindustrie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Elektro-, Gas-und Wasserversorgung. In der Bauindustrie gibt es einen großen menschlichen und wirtschaftlichen Anreiz die hohe Unglücksrate zu vermindern. Die Abstürze aus großer Höhe, wenn sie auch nicht zu der häufigsten Unfallsursache gehören, gelten als die schwierigsten und die teuersten.

Obwohl die Arbeitsinspektoren in der zur Zeit besonders aktiv expandierten Bausphäre viele Arbeitsschutzverletzungen vorfinden und mehrere Administrativstrafen verhängen, gibt es trotzdem in den Baustellen viele Todesunfälle und Traumen. Die Überprüfung der Umsetzung von Arbeits-und Gesundheitsschutzverordnungen bei den Arbeitsnehmern und Arbeitsgebern veranlaßt die Arbeitsinspektoren zu erinnern, daß die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Bauobjekt auch Entwurfsingenieure und Auftraggeber tragen.

 Sicherheit bei der Arbeit

Es gibt eine Menge von gesetzlichen Verordnungen, die den Arbeitsschutz gesetzlich verankern. Es wird alles geregelt: die Organisation und Überwachung der Arbeitssicherheit im Betrieb; technische Regeln und Produktionssicherheitsverordnung; die Versorgung der Arbeiter mit den individuellen Schutzmitteln zum Schutz und zur Bekämpfung der Schadstoffe, die Untersuchung der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Betriebsstörungen sowie deren Prävention und Vorbeugung. Der große Teil dieser Richtlinien ist aus der Gesetzgebung der Europäischen Union übernommen, der nicht geringere Teil ist auch aus der sowjetischen Gesetzgebung geerbt. Heutzutage werden die Arbeitsverhältnisse von zwei sehr bürokratischen Verordnungssystemen bedrückt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Dienststellen für Arbeitsschutz und medizinische Versorgung zu betätigen und die Bedingungen für die Tätigkeit des Betriebsrats für Arbeitsschutz zu schaffen. Für die Betriebe mit mehr als 50 Angestellten ist der Betriebsrat für Arbeitsschutz obligatorisch. In Wirklichkeit werden die Arbeitsschutzstrukturen zum Schein gegründet, um die gesetzliche Verordnung formell zu erfüllen; sie sind nicht wirkungsvoll und erfordern einen hohen Kosten-und Zeitaufwand, die man sowohl für die Erhöhung der Produktionseffektivität als auch für die Verbesserung des Arbeitsumfeldes im Betrieb verwendet werden könnten. Selbstverständlich sollte der Arbeitsumfeld sicher sein, der Arbeitgeber sollte jedoch den weiteren Ermessensspielraum für die rechtsgemäße Umsetzung der Verordnungen haben.

Aufgrund der gesetzlichen Verordnungen werden von den Arbeitgebern die Dienstanweisungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz erlassen. Die Arbeitnehmer werden mit diesen Anweisungen bekannt gemacht, danach unterzeichnen sie und die für den Arbeitschutz zuständige Personen im Eitragebuch der Arbeitsschutzunterweisungen.

Es besteht die Pflicht der 5 verschiedenen Arbeitsschutzunterweisungen, die einleitende Unterweisung ist für alle Arbeiter Pflicht. Der Arbeitgeber (oder die von ihm beauftragte Person) soll ein Zeugnis bekommen, bevor der Betrieb mit seiner Tätigkeit startet und dann je fünf Jahre die Prüfungen wieder belegen. Die Liste der Arbeitgeber, die kein Zeugnis benötigen, ist mit einer Regierungsbestimmung bestätigt. Das sind meist die Leiter der staatlichen Behörden, der Stadtverwaltungen, der öffentlichen Gesellschaften und Verbände. Nicht weniger Probleme schafft die Bewertung der Arbeitsplätze gemäß den hygienischen Anforderungen und der Gesundheitscheck, die für alle Pflicht sind. Um die ganze Aufmerksamkeit auf die wirklich gefährliche Fälle zu lenken und nicht alle mit den bürokratischen Maßnahmen zu belasten, sollten gesetzliche Vorschriften genau bestimmen, für welche Berufe und bei welchen Tätigkeitsbereichen die Arbeitsschutzunterweisungen, Schulungen, Zeugnisprüfungen und Gesundheitschecks sowie die Bewertung der Arbeitsplätze Pflicht ist und dann diese Vorschriften nur bei diesen Arbeitern und nur in diesen Bereichen befolgen.

Nach der detaillierten Analyse der Arbeitsmethoden und der Unfallursachen könnte man die Arbeitsleistung und Arbeitssicherheit erhöhen, indem man manche Arbeitsmethoden verbessert.

In den ersten neun Monaten des Jahres 2007 (Information vom 2007-10-01) hat die Staatliche Arbeitsinspektion 877 Mitteilungen wegen den verdächtigen Berufskrankheiten bekommen. Die Berufskrankheiten wurden bei 401 Person festgestellt, die anderen Fälle werden noch untersucht.

Im Jahre 2002 hat die Staatliche Arbeitsinpsktion (weiter SAI genannt) die 775 Bauunternehmen und Baufirmen überprüft und über 3000 Verletzungen der Normen und gesetzlichen Verordnungen festgestellt. Laut Angaben der SAI hatten die 383 Arbeiter Unfälle (Todesfälle, schwere und leichte Verletzungen) in den Baustellen erlitten, das ist mehr als im irgedwelchen anderen Industriebereich. Die Hauptursache der Unfälle in den Baustellen sind die Abstürze aus der Höhe (28%) . Wegen der Abstürze aus der Höhe wurden 19% leichte Unfälle, 46% schwere Unfälle und 26% Todesunfälle registriert.

In den Baustellen werden die Arbeiter unter hohem Risiko gesetzt, da die Arbeitsbedingungen sich ständig ändern, es werden verschiedene Baumaschinen und Einrichtungen genutzt, da arbeiten die Menschen von verschiedenen Berufen und von unterschiedlichem Ausbildungsniveau. Die Arbeitsstelle darf nicht unbequem, unsicher sein und unter dem Einfluß der ungünstigen Wetterbedingungen stehen. Aus diesem Grunde ist die Hauptaufgabe des Arbeitgebers noch vor dem Arbeitsbeginn die nötigen Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen zu treffen, um einen sicheren und gesunden Arbeitsumfeld zu schaffen. Die Arbeitnehmer haben die Pflicht die Arbeiten gemäß der vorgeschriebenen Technologien durchzuführen und dabei die allgemeine und individuelle Schutzmittel und Arbeitseinrichtungen vorschriftsmäßig zu nutzen.

Die Vorbereitung der Baustelle

Bevor man mit der Arbeit an der Baustelle beginnt, wo zur gleichen Zeit zwei oder mehrere Arbeitgeber und mehr als 10 Arbeiter tätig sind, sollten die Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung miteinander treffen wie die Baustelle eingerichtet sein wird, damit die Arbeiter sicher und gesund bleiben. Wenn notwendig, werden die Vereinbarungen ständig revidiert.

Jeder Arbeitgeber sorgt an der Baustelle um die Einrichtung, regelrechte Nutzung und Pflege der Objekte und Mittel von allgemeiner Nutzung (Wege, Versorgungsleitungen, Tiefbaunetz u.ä.), die mit dem Auftraggeber oder mit den anderen Arbeitgebern vereinbart sind. Wenn die Bauarbeiten in der Baustelle länger als 30 Arbeitstage dauern und zur gleichen Zeit mehr als 20 Arbeiter arbeiten oder der geplante Arbeitsumfang über 500 Arbeitstage hinauskommt, soll der Bauunternehmer oder Arbeitnehmer noch vor dem Arbeitsbeginn einen Plan der Arbeits-und Gesundheitsschutzmaßnahmen der Arbeiter machen und eine Mitteilung an die Inspektionsabteilung (Territorialabteilung) der Staatlichen Arbeitsinspektion spätestens 10 Kalendertage vor dem Arbeitsbeginn zuschicken. Beim Arbeiten mit den hohen Risikofaktoren ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitsplan (Technologische Vorgänge) oder Technologische Karte vorzubereiten. Wenn die Arbeiten dieser Art nur teilweise ausgeführt werden, dann wird die Technologische Karte nur für diesen Arbeitsabschnitt ausgefüllt. Wenn die Arbeit durch mehrere Arbeitgeber ausgeführt wird, werden die entworfene Arbeitspläne unter den Arbeitgebern abgestimmt.

Die Gebäudeteile, Konstruktionen und Einrichtungen, Tunnels, Durchgänge, Gruben, Hebebühnen u.a., die sich in der Baustelle befinden, sollen je nach den Verwendungsbedingungen richtig entworfen und gesichert sein. Jede Arbeitsstelle muß geräumig sein, um die nötigen Arbeitswerkzeuge, Hilfsmittel und Stoffe ordnungsgemäß aufbewahren und um alle mit der Arbeit verbundene Handlungen sicher in sicheren Arbeitspositionen und mit sicheren Bewegungen erfüllen zu können. Alle Arbeitsplätze müssen einen sicheren Zugang haben, gute Ausgangsmöglichkeit und genügend frische Luft haben.

Die Arbeit in großer Höhe, wo die Sicherung der Arbeits-und Gesundheitsschutznormen kompliziert ist, erfordert für die sichere Arbeit die Nutzung von technischen Hilfsmitteln. Eine längere Arbeit auf den Belägen, Baugerüsten und ähnlichen offenen Konstruktionen, wo voraussehbar ist, daß die Wetterbedingungen der Gesundheit des Arbeiters schaden können, ist die sichere Zudeckung dieser Arbeitsplätze besonders im Winter nötig.

Bei der länger dauernden Arbeit auf demselben Arbeitsplatz muß man die Maßnahmen treffen, die vor schlechten Wetterbedingungen schützen, beispielweise muß man ein passendes Zelt oder Schutzdach aufstellen oder auch die Arbeiten ins Gebäude und Schutzdach mit dem Tageslicht umleiten.

Die Schutzdächer, Pavillons, einschießlich komfortable Wohnwagen werden weit entfernt von den fallenden Stoffen, Staub und anderer Luftverschmutzung, Lärm, Vibrationen, schlechtem Geruch u.a. plaziert. Die Schutzdächer und ähnliche Bauten werden so aufgebaut, daß sie genug Tageslicht bekommen und Notausgänge in eine offene Gegend in wenigstens 2 Richtungen haben. Die Notausgänge müssen wenigstens 2 m breit sein und einen freien Durchgang haben. Die Schutzdächer u.a. müssen stabil sein, Horizontalfußboden haben und alle Türen sollen sich nach außen öffnen.

Die Betriebsanlagen müssen so aufgestellt und eingerichtet sein, daß sie während der Arbeit möglichst wenig gefährlich und von den Unbefungten gesichert sind. Die Stoffe, einschließlich Abfallprodukte, werden so abtransportiert, gelagert und überwacht, daß sie die Sicherheit und Gesundheit der Arbeiter nicht der Gefahr aussetzen. Die gefährliche chemische Stoffe und Präparate, die explosiv, oxidierbar, leicht entflammbar, entflammbar, äußerst toxisch, toxisch sind, werden entsprechend abgeschlossen aufbewahrt.

Wenn auf der Baustelle Behinderte arbeiten, müssen ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Beleuchtung

Die Arbeitsplätze müssen eine je nach dem Tätigkeitsbereich passende Beleuchtung haben, um die einzelne Arbeiten sicher und in einer richtigen Haltung zu machen. Die Leuchten müssen so plaziert sein, daß der Lichtstrom die Arbeiter an ihrem Arbeitsplatz nicht blendet.

Die Wege und Verkehrsplätze müssen wegen den sicheren Verkehrsbedingungen beleuchtet sein.

Die Beleuchtung sollte wenigstens 25 Lux betragen.

Die unbeleuchteten Plätze, wo eine Sturzgefahr oder andere Risikofaktoren bestehen, sollten abgeschirmt sein. Um in den Räumen sich sicher orientieren zu können, muß an den Arbeitsplätzen, am Eingang und Notausgang eine Notbeleuchtung vorgesehen sein. Wenn das unmöglich ist oder die Beleuchtung zu schwach ist, müssen die Arbeiter mit den tragbaren, festen Leuchten versorgt sein.

Sturz-und Fallgefahr in den Baustellen

Die Sturz- und Fallgefahr in den Baustellen besteht immer, wenn man auf den Dächern, in den Gebäuden, auf den Konstruktionen, Arbeitsbelägen, Rampen, Baugerüsten, Zufahrten u.a. arbeitet. Um die Sturz-und Fallgefahr zu vermeiden, werden entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen, beispielweise werden die Baugerüste mit den Abschirmungen, Schutzwänden, Vorhängen, Dachleitern, Hebebühnen, Schutznetzen oder Steigeausrüstung vorgesehen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden für eine entsprechende Arbeit in Anbetracht der konkreten Arbeitsbedingungen auf der Baustelle angepasst.

... Im Dorf Uzvente (Mazeikiai Gebiet) ist bei der Reinigung der Fallröhre und Blechdachs ohne Sicherheitsausrüstung aus der 5 m Höhe ein Hilfsarbeiter dieses Zentrums abgestürzt und sich schwer verletzt.


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