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Drucken 2008-05-21 16:58  

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1. § 6 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden die Angaben „75 bis 160 DM" durch die Angaben „38 bis 82 Euro" ersetzt.
b) In Nummer 2 werden die Angaben „70 bis 115 DM" durch die Angaben „36 bis 59 Euro" ersetzt.
c) In Nummer 3 werden die Angaben „60 bis 85 DM" durch die Angaben „31 bis 43 Euro" ersetzt.

2. § 16 wird wie folgt geändert:

a) Die Honorartafel zu Absatz 1 wird entsprechend Anlage 1 gefasst.
b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „unter 50 000 Deutsche Mark" durch die Angabe „unter 25 565 Euro" ersetzt; die Angabe „50 000 Deutsche Mark" wird durch die Angabe „25 565 Euro" ersetzt.
c) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „50 000 Deutsche Mark" durch die Angabe „25 565 Euro" ersetzt.
d) In Absatz 3 wird die Angabe „über 50 Millionen Deutsche Mark" durch die Angabe „über 25.564.594 Euro" ersetzt.
3. Die Honorartafel zu § 17 Abs. 1 wird entsprechend Anlage 2 gefasst.
4. In § 18 wird die Angabe „weniger als 15 000 Deutsche Mark" durch die Angabe „weniger als 7 500 Euro" ersetzt.
5. Die Honorartafel zu § 34 Abs. 1 wird entsprechend Anlage 3 gefasst. 

6. § 38 wird wie folgt geändert:

a) Die Honorartafel zu Absatz 1 wird entsprechend Anlage 4 gefasst.
b) In Absatz 6 wird die Angabe „mindestens 4 500 Deutsche Mark" durch die Angabe „mindestens 2 300 Euro" ersetzt.

7. § 41 wird wie folgt geändert:

a) Die Honorartafel zu Absatz 1 wird entsprechend Anlage 5 gefasst.
b) In Absatz 4 wird die Angabe „mindestens 4 500 Deutsche Mark" durch die Angabe „mindestens 2 300 Euro " ersetzt.
8. Die Honorartafel zu § 45b Abs.1 wird entsprechend Anlage 6 gefasst.
9. Die Honorartafel zu § 46a Abs.1 wird entsprechend Anlage 7 gefasst.
10. Die Honorartafel zu § 47a Abs.1 wird entsprechend Anlage 8 gefasst.
11. Die Honorartafel zu § 48b Abs.1 wird entsprechend Anlage 9 gefasst.
12. Die Honorartafel zu §49d Abs.1 wird entsprechend Anlage 10 gefasst.

13. § 56 wird wie folgt geändert: a) Die Honorartafel zu Absatz 1 wird entsprechend Anlage 11 gefasst.

b) Die Honorartafel zu Absatz 2 wird entsprechend Anlage 12 gefasst.
14. Die Honorartafel zu § 65 Abs.1 wird entsprechend Anlage 13 gefasst.
15. Die Honorartafel zu § 74 Abs.1 wird entsprechend Anlage 14 gefasst.
16. Die Honorartafel zu § 78 Abs. 3 wird entsprechend Anlage 15 gefasst.
17. Die Honorartafel zu § 83 Abs. 1 wird entsprechend Anlage 16 gefasst.
18. Die Honorartafel zu § 89 Abs. 1 wird entsprechend Anlage 17 gefasst.
19. Die Honorartafel zu § 94 Abs.1 wird entsprechend Anlage 18 gefasst.

20. § 97 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Angabe „bis zu 1 Mio. DM" durch die Angabe „bis zu 511 292 Euro" ersetzt.
b) In Nummer 2 werden die Angaben „über 1 Mio. bis zu 2 Mio. DM" durch die Angaben „über 511 292 bis zu 1 022 584 Euro" ersetzt.
c) In Nummer 3 werden die Angaben „über 2 Mio. bis zu 5 Mio. DM" durch die Angaben „über 1 022 584 bis zu 2 556 459 Euro" ersetzt.
d) In Nummer 4 wird die Angabe „über 5 Mio. DM" durch die Angabe „über 2 556 459 Euro" ersetzt.
21. Die Honorartafel zu § 99 Abs.1 wird entsprechend Anlage